AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MM Sound Digital Mastering Studio GmbH

§1 Allgemeines

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen MM Sound Digital Mastering Studio GmbH (nachstehend MM-Sound) und allen ihren Vertragspartnern (nachstehend Auftraggeber) und gelten mit Auftragsannahme durch MM-Sound auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart.
Andere Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, als sie mit diesen AGB übereinstimmen oder von MM-Sound im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.
Angestellte oder Erfüllungshilfen von MM-Sound sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
Zum Angebot von MM-Sound gehörende Unterlagen und etwaig vorgelegte Qualitätsmuster sind nur annähernd als Maßstab anzusehen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

§2 Angebote und Lieferfrist

1. Die Angebote von MM-Sound sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird.

2. Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dieses ausdrücklich vereinbart ist. Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse bei MM-Sound, bei einem Vorlieferanten oder bei einem Subunternehmer, die zu Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Leistung führen und weder von MM-Sound noch vom Zulieferer zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, MM-Sound hat die verspätete Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Im Falle der von MM-Sound nicht zu vertretenden Unmöglichkeit sind beide Seiten zum Vertragsrücktritt berechtigt. MM-Sound informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits erbrachte Gegenleistungen.

§3 Studio- und Arbeitsräume

1. MM-Sound überlässt dem Auftraggeber die vereinbarten Studioräume mit den dazugehörigen Nebenräumen zu Tonaufnahme und/oder technischer Bearbeitung und/oder zur Tonträgerherstellung für die vereinbarte Dauer.

2. Die vereinbarten Mietzeiten sind Festtermine und können ohne besondere Vereinbarung nicht überschritten werden, auch wenn die Arbeiten noch nicht beendet sind.

3. Tritt der Auftraggeber von einer Studiobestellung zurück, so ist er zur Entrichtung des Mietpreises für die gesamte vereinbarte Mietdauer verpflichtet, wenn und soweit eine anderweitige Vermietung nicht mehr möglich ist. Die Mehrkosten für eine eventuelle Insertion/Akquisition u.ä. sowie durch eine etwaige niedrigere Mieteinnahme entstehenden Mindereinnahmen von MM-Sound trägt der Auftraggeber.

4. Die Nutzung der Räume darf nur dem Verwendungszweck entsprechend erfolgen. MM-Sound übt auch während der Überlassungsdauer an den Auftraggeber in sämtlichen Räumen das Hausrecht aus und ist berechtigt die Räume jederzeit zu betreten. Der Auftraggeber hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften einzuhalten.

5. Das Rauchen in den Studios und sämtlichen Nebenräumen außer den Aufenthalts- und Ruheräumen ist nicht, der Genuss von Alkohol u.a. ist nur unter Vorbehalt gestattet. Die Auftraggeber und ihre Beauftragten haften für eventuelle Schäden als Gesamtschuldner.

6. Die Verwendung aller Materialien und Gerätschaften, durch welche eine Beschädigung der Studios und anderer Arbeits- und Ruheräume, darin befindlicher Gerätschaften bzw. eine Personengefährdung herbeigeführt werden können, ist untersagt.

7. Sämtliche Besucher müssen der MM-Sound gemeldet werden. Nicht an den Aufnahmen und sonstigen Arbeiten unmittelbar beteiligten Besuchern kann der Besuch der Studio- und Arbeitsräume grundsätzlich nicht gestattet werden. Ausnahmen können ausschließlich von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der Haus- und Betriebsordnungen sowie behördlichen Vorschriften durch seine Besucher. MM-Sound wird vom Auftraggeber von der Haftung für alle Schäden befreit, welche Besuchern in ihren Betriebsräumen und auf dem Betriebsgelände zustoßen, soweit diese von MM-Sound nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§4 Transport- und Versandbedingungen

Erfüllungsort ist der Sitz von MM-Sound. Werden auf Wunsch des Auftraggebers Gegenstände versandt oder an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht, so erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Gefahrübergang erfolgt im Zeitpunkt der Warenübergabe durch MM-Sound an den Versandbeauftragten.

§5 Telefon, Telefax, Fotokopien

1. Telefongespräche, Telefaxe und Fotokopien werden entsprechend dem jeweiligen Aufwand bzw. laut Preisliste berechnet.

2. Der Auftraggeber haftet für alle Nutzungen, die über Apparate in den von ihm gemieteten Räumen während seiner Mietzeit erfolgen.

§6 Rechnungsstellung

1. Wird dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten von MM-Sound ein Abnahmebericht zur Abzeichnung vorgelegt, erkennt er mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der eingetragenen Arbeitsstunden und verbrauchten Materialien, sowie die vertragsmäßige aufnahmetechnische Qualität an. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Kann der Abnahmebericht wegen der Abwesenheit des Auftraggebers bzw. seines Beauftragten nach Erbringung der Leistung nicht abgezeichnet werden, so gilt die Rechnung vom Auftraggeber als anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. MM-Sound weist auf diese Folge im Rahmen der Rechnungsstellung hin.

2. Angefangene Stunden werden jeweils auf halbe oder volle Stunden aufgerundet. Aufnahmeverzögerungen und -unterbrechungen für die MM-Sound kein Verschulden trifft, werden dem Auftraggeber voll berechnet.

§7 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne jeglichen Abzug zur Zahlung ab Rechnungsstellung fällig. MM-Sound ist berechtigt, angemessenen Vorschuss (mindestens 30% des Kostenvoranschlags) zu verlangen.

2. Der Auftraggeber darf mit eigenen Ansprüchen gegen MM-Sound nur aufrechnen, wenn diese unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber MM-Sound wird ausgeschlossen.

3. Für den Verzug und seine Folgen gelten §§ 286, 288 BGB.

§8 Haftung des Auftraggebers

1.Der Auftraggeber haftet der MM-Sound für alle Schäden, welche ihr durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, seiner Arbeitnehmer und Beauftragten, die sich aus Anlass der Tätigkeit auf dem Studiogelände oder sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, verursacht werden.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Herstellung, Überspielung oder Bearbeitung von Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seinen Kosten ordnungsgemäß zu erwerben. Er garantiert ferner, bei Beginn der Tonaufnahmen, diese Rechte zu besitzen. Der Auftraggeber stellt MM-Sound von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung derartiger Pflichten resultieren.

§9 Haftung der MM-Sound

1. Für MM-Sound wird jede Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

2. MM-Sound übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die ihr nicht gehören, und sie gewährt dem Benutzer und Auftraggeber für diese Gegenstände auch keinen Versicherungsschutz.

3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung von Tonträgern oder anderen Materialien geht mit Abschluss der Produktion oder eines Produktionsteils auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für einzelne Produktionsteile und Produktionen, die weiterverarbeitet werden sollen. Im Übrigen haftet MM-Sound nicht für lagernde Tonträger.

4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt wird. Im Falle von berechtigten Reklamationen hat der Auftraggeber Anspruch auf Neuaufnahme (Nachbesserung der fehlerhaften Stellen) im Rahmen des betreffenden Auftrags. Er ist hierbei auf die Geltendmachung seines Nacherfüllungsanspruchs beschränkt. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so bleibt ihm jedoch das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten.

§10 Rücktrittsvorbehalt

Sämtliche Forderungen der MM-Sound, auch aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber, werden auch im Falle der Stundung sofort fällig, sobald dieser mit der Erfüllung von fälligen Verbindlichkeiten MM-Sound gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind und so die Ansprüche der MM-Sound erheblich gefährden. MM-Sound ist nach ihrer Wahl in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrage zurückzutreten.

§11 Übertragung von Rechten und Pflichten

Ohne schriftliche Zustimmung von MM-Sound dürfen Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen werden. Im Falle der Zustimmung haften der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.

§12 Eigentums- und Rechtsvorbehalt

1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der MM-Sound. Wird die gelieferte Ware durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für MM-Sound. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach §950 BGB ist ausgeschlossen.

2. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht MM-Sound gehörenden Waren, erwirbt MM-Sound Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten und der anderen Ware seit der Vereinbarung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt im Betrage an MM-Sound ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird die Vorbehaltsware, die im Miteigentum von MM-Sound steht, weiterverkauft, so tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Betragshöhe an MM-Sound ab, der dem Anteilswert an Miteigentum entspricht. Erhält der Auftraggeber vom Dritterwerber seine Forderung bezahlt, so nimmt er diese Zahlung treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des StGB entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen Betrag in Höhe der vorgeschriebenen Rechte an MM-Sound sofort weiterzuleiten.

§13 Verwahrung der Tonaufnahmen

MM-Sound verwahrt im Rahmen ihrer Vertragsleistungen die angefertigten Tonaufnahmen über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung für den Auftraggeber, soweit dieser der Verwahrung nicht widerspricht.

§14 Gerichtsstand

MM-Sound hat ihren allgemeinen Gerichtsstand in Gütersloh. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes von MM-Sound zuständig, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.

§15 Datenschutz

1. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige Übermittlung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt nur, wenn die Weitergabe zum Zweck der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken bzw. zum Einzug des Entgelts erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.
Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten, ist MM-Sound zum Zwecke der Beitreibung der Forderung berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben.

2. Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

§16 Einwilligung in Datennutzung/Speicherung

1. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze und der Bestimmungen der Datenschutzerklärung gegenüber MM-Sound ein.

2. Der Auftraggeber willigt in die Verwendung der personenbezogenen Daten durch MM-Sound für die Versendung von Werbepräsenten ein.

3. Der Auftraggeber willigt in die Speicherung der Daten im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Fürsorgepflichten nach Vertragserfüllung ein.

§17 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an die Stelle der notleidenden Bestimmung(en) eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

3. Das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach Deutschen Recht beurteilt.

Fassung vom 02.08.2018

Die gültigen AGB der MM Sound Digital Mastering Studio GmbH

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